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Unterlagen für Veranstalterschutz

Vertragsumpfang des Veranstalterschutzes

Mit der Veranstalterhaftpflichtversicherung von "Klasse versorgt" sicherst du dich und deine Gäste optimal ab. Auf Wunsch werden auch Sonderrisiken wie Mietsachschäden oder der Einsatz von Pferden versichert.

Ein Veranstalter ist gesetzlich verpflichtet, entstandene Schäden während einer Veranstaltung zu ersetzen, sofern er diese zu verantworten hat. Versichert sind der offizielle Veranstalter (z.B. Schule, Förderverein), seine Verantwortlichen, bezahlte oder ehrenamtliche Hilfskräfte sowie alle Personen, die mit der Planung, Vorbereitung, Durchführung und Überwachung der Veranstaltung beauftragt sind. Veranstalter haften für alle Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die von ihnen oder ihren Hilfskräften verursacht werden.

Privat organisierte Veranstaltungen sind ausgeschlossen. Der Geltungsbereich ist die Bundesrepublik Deutschland. Der Veranstalterschutz von "Klasse versorgt" deckt alle Schäden ab, die einem Teilnehmenden, Gast oder Dritten zustoßen, sowohl gesundheitliche als auch Sachschäden.


  • Selbstbeteiligung: 50 Euro für Sachschäden und 100 Euro für Mietsachschäden an beweglichen Sachen



Grafik mit einer Leistungsübersicht zum Veranstalterschutz

Dokumente zu ihrem Veranstalterschutz

Rechtsschutz

Roland Rechtsschutz-Versicherungs-AG:

Vertragsinformationsblatt