Die Bearbeitung Ihres Antrages erfolgt zeitnah, meist am gleichen Tag. Im Anschluss senden wir Ihnen kurzfristig die Versicherungsbestätigung zu Ihrer Reiseversicherung per E-Mail. Bitte achten Sie darauf, dass sämtliche persönliche Daten im Antrag korrekt ausgefüllt sind. Sollten Sie dringlich die Versicherungsbestätigung für eine Behörde (Ausländeramt/Uni) benötigen, vermerken Sie dieses bitte in Ihrem Antragsformular. Wir übersenden Ihnen gerne noch am gleichen Tag die Versicherungsbestätigung an Ihre Kontaktdaten.
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angaben von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt mit der Annahme des Antrages und wenn Sie die Vertragsbestimmungen einschl. der Allgemeinen Versicherungsbedingungen, die weiteren Informationen nach § 7 Abs. 1 und 2 des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) in Verbindung mit den §§ 1 und 4 der VVG-Informationspflichtenverordnung und diese Belehrung jeweils in Textform erhalten haben. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Verträgen mit einer Laufzeit von weniger als einem Monat. Der Widerruf ist zu richten an
Im Falle eines wirksamen Widerrufs endet der Versicherungsschutz und wir erstatten Ihnen den auf die Zeit nach Zugang des Widerrufs entfallenden Teil der Prämie, wenn Sie zugestimmt haben, dass der Versicherungsschutz vor dem Ende der Widerrufsrist beginnt. Den Teil der Prämie, der auf die Zeit bis zum Zugang des Widerrufs entfällt, dürfen wir in diesem Falle einbehalten; dabei handelt es sich um einen Betrag in Höhe der entsprechenden Tagesprämie multipliziert mit der Anzahl der Tage, an denen Versicherungsschutz bestanden hat. Die Höhe der zu zahlenden Prämie entnehmen Sie bitte dem Antrag. Die Erstattung zurückzuzahlender Prämie erfolgt unverzüglich, spätestens 30 Tage nach Zugang des Widerrufs. Beginnt der Versicherungsschutz vor dem Ende der Widerrufsfrist, hat der wirksame Widerruf zur Folge, dass empfangene Leistungen zurückzugewähren und gezogene Nutzungen (z.B. Zinsen) herauszugeben sind.
Die Prämie für Ihre Versicherung ist ein Einmalbeitrag der mit Vertragsbeginn für die gesamte Vertragslaufzeit fällig wird und in einem Betrag zu zahlen ist. Der Einmalbeitrag setzt sich aus der Vertragslaufzeit (Anzahl der Tage/Monate) und dem gewählten Tarif zusammen. Die derzeit gültige Versicherungssteuer ist enthalten.
Bei Überweisung ist der Einmalbeitrag mit Versicherungsbeginn für die gesamte Laufzeit im Voraus fällig. Ihre Zahlung erfolgte rechtzeitig, wenn sie zu Vertragsbeginn für die gesamt Vertragslaufzeit eingegangen ist.
Mit Anmeldung, spätestens ein Tag vor Versicherungsbeginn, verpflichtet sich der Anmelder, gleichzeitig die geforderte Gesamtprämie an die Jugendhaus Versicherungen GmbH einzuzahlen. Bitte geben Sie das Aktenzeichen (Versicherungsnummer) oder die Kundennummer an.
Nach Erhalt der Rechnung verpflichtet sich der Anmelder, die geforderte Gesamtprämie zeitnah binnen 10 Tagen an die Jugendhaus Versicherungen GmbH zu zahlen.
DKM Darlehnskasse Münster eG
IBAN: DE74 4006 0265 0018 9093 00
BIC: GENODEM1DKM
Grundsätzlich erhalten Sie die Rechnungen mit der Bestätigung.
Rechnung wird zeitnah erstellt.
Jugendhaus Versicherungen GmbH
Carl-Mosterts-Platz 1
40477 Düsseldorf
Tel.: 0211/9754 4770
Der Schaden sollte unverzüglich, spätestens innerhalb von 7 Tagen, mittels einer Schadenanzeige eingereicht werden (per Post, Kontaktformular oder Fax). Fotos und Rechnungen können nachgereicht werden.
Alle Dokumente zur Meldeverfahren finden Sie unter:
jhdversicherungen.de/Schaden_melden
Nach Abschluss einer Online-Anmeldung erhalten Sie an die angegebene E-Mailadresse eine Bestätigungs-E-Mail.
Bitte achten Sie darauf, dass die E-Mail-Adresse immer richtig angegeben ist. Leider ist es uns nicht möglich, Ihnen die Automatische Bestätigung im Nachhinein zukommen zu lassen. Grundsätzlich reicht diese Bestätigung zur Vorlage bei der Behörde aus.
Sollte diese Bestätigung ausnahmsweise zur Vorlage bei der Behörde nicht ausreichen, so fordern Sie bitte eine gesonderte Bestätigung schriftlich bei uns an.
Telefonisch können wir leider keine Änderungen, Stornierungen, Nachmeldungen o.ä. annehmen.
Wichtig: Bitte geben Sie immer die Versicherungsnummer an!
Kündigungen müssen bis spätestens zum 30.09. des laufenden Jahres schriftlich bei uns eingereicht werden.
AGB § 8 Änderungen des Versicherungsumfanges/Rückerstattungen
(1) Der Mandant willigt bereits jetzt ein, dass Änderungen an dem abgeschlossenen Versicherungsumfang nur in der Zeit bis einen Tag vor Beginn des versicherten Zeitraumes möglich sind. Stornierungen müssen spätestens 3 Tage vor Versicherungsbeginn schriftlich eingegangen sein. Rückerstattungen erfolgen erst ab einer Summe von € 15,00 pro abgeschlossener Versicherung.
Bitte beachten Sie, dass der Versicherungsschutz nur dann in Kraft treten kann, wenn wie vereinbart alle Unterlagen und die Prämie rechtzeitig (spätestens ein Tag vor dem gewünschten Versicherungs-Beginn) an uns abgesandt worden ist.
Dies heißt, dass Sie die Prämie entweder bei einer Bank eine Bareinzahlung vorgenommen oder eine Überweisung in Auftrag gegeben haben. Bewahren Sie den Zahlungsnachweis auf, damit Sie im Schadensfall die Rechtzeitigkeit der Zahlung belegen können.
Der Versicherungsschutz endet - auch für schwebende Versicherungsfälle - mit der Beendigung der Reise, spätestens jedoch mit dem Ablauf der vereinbarten Versicherungsdauer.
Ist die Rückreise bis zur Beendigung des Versicherungsschutzes aus medizinischen Gründen nicht möglich, verlängert sich die Leistungspflicht für entschädigungspflichtige Versicherungsfälle über diesen Zeitraum hinaus, solange die versicherte Person die Rückreise nicht ohne Gefährdung der Gesundheit antreten kann.
Mit Eingang der Anmeldung besteht vorläufiger Versicherungsschutz, unter der Voraussetzung, dass die Prämie nach Erhalt der Rechnung zeitnah angewiesen wird. Bitte weisen Sie die Prämie unter Angabe der Versicherungsnummer an. Der Versicherungsschutz besteht während der Laufzeit des Vertrages.
In den Bereichen Haftpflicht, KFZ, Elektronik, Reisegepäck erhält der/die Versicherungsnehmer-/in einen Verrechnungsscheck. Im Bereich Unfall wird der Verrechnungsscheck an die/den Geschädigte-/n geschickt.
Bitte geben Sie immer die Bankverbindung mit Kontoinhaber, IBAN & BIC an, da mögliche Erstattungen per Überweisungen abgerechnet werden.